Sanktionsdurchsetzung gegen Schattenflotten unter Stress: Der Anlassfall Eventin zwischen EU-Sanktionsrecht, Zollvollzug und Nothafenrecht
Abstract
Der Beitrag nutzt den Anlassfall Eventin nicht als Einzelfallkommentar, sondern als europarechtlichen Stresstest der Mehrebenendurchsetzung restriktiver Maßnahmen gegen Schattenflotten. Untersucht wird das Zusammenwirken von Art. 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, schiffsbezogener Listung, nationalem Zollvollzug, dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, Nothafenrecht, maritimer Sicherheit, Eigentumsschutz und gerichtlichem Eilrechtsschutz. Der Beitrag zeigt, dass wirksame Sanktionsdurchsetzung nicht allein von weit gefassten Verboten abhängt. Ihre Belastbarkeit entscheidet sich an rechtssicheren Zuständigkeiten, einer abgestuften Instrumentenwahl, belastbarer Tatsachengrundlage, Kostenallokation und schneller Kontrolle irreversibler Eingriffe. Ein kurzer Vergleich mit Dänemark und den Niederlanden bestätigt die Bedeutung institutionalisierter Koordination. Vorgeschlagen werden ein deutsches Standardverfahren für maritime Sanktionsnotfälle, unionsrechtliche Leitlinien und gegebenenfalls eine Präzisierung von Art. 3s, die Nutzung bestehender EMSA-Dateninfrastruktur sowie rechtlich fundierte Kosten- und Unterstützungsmechanismen.